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Im Fall von zum Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten sollte die Menge durch die Vorschrift beschränkt werden, dass Saatgut in kleinen Packungen in Verkehr zu bringen ist, sodass die relativ hohen Kosten des in kleinen Packungen verkauften Saatguts eine mengenmäßige Beschränkung bewirken.
Für das Inverkehrbringen der einzelnen Erhaltungssorten und für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten sollten mengenmäßige Beschränkungen…
Im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sollten Sorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Saatgut von für den Anbau unter bestimmten Bedingungen gezüchteten Sorten in kleinen Packungen in Verkehr gebracht…
Zur Erhaltung von Erhaltungssorten und für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten ist es notwendig, Ausnahmeregelungen für die Zulassung…
Im Fall der Erhaltungssorten sollten die von jeder Sorte in Verkehr gebrachten Saatgutmengen die Menge nicht überschreiten, die zur Erzeugung von Gemüse der…
Für Erhaltungssorten sollten Beschränkungen für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut vorgesehen werden, insbesondere hinsichtlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.