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Im Fall der Erhaltungssorten sollten die von jeder Sorte in Verkehr gebrachten Saatgutmengen die Menge nicht überschreiten, die zur Erzeugung von Gemüse der betroffenen Sorte auf einer entsprechend der Bedeutung des Anbaus der betreffenden Sorte festgelegten begrenzten Fläche erforderlich ist. Um sicherzustellen, dass diese Mengen eingehalten werden, sollten die Mitgliedstaaten die Erzeuger dazu verpflichten, die Mengen der Erhaltungssorten, die sie erzeugen wollen, zu melden, und den Erzeugern gegebenenfalls Mengen zuweisen.
Für jede Erhaltungssorte innerhalb einer Pflanzenart sollten Höchstmengen für das Inverkehrbringen festgelegt werden sowie eine Gesamtmenge für alle…
Das Bundessortenamt setzt abweichend von Absatz 1 für Erhaltungssorten von Gemüsearten, außer für Amateursorten, die Höchstmenge des je Sorte jährlich zum…
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die Menge des pro Jahr in Verkehr gebrachten Saatguts einer jeden Erhaltungssorte die Menge nicht übersteigt, die zur…
Damit gewährleistet ist, dass diese Richtlinie ordnungsgemäß angewandt wird, sollten Saatgutbestände von Erhaltungssorten und zum Anbau unter besonderen…
Für Erhaltungssorten sollten Beschränkungen für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut vorgesehen werden, insbesondere hinsichtlich der…
Um für die ordnungsgemäße Anwendung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Vorschriften zu sorgen, sollten Feldbestände überwacht, Saatgut geprüft und amtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.