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Einer der chemischen Arbeitsstoffe, 2-Phenylpropen (Cumol), ist gegenwärtig im Anhang der Richtlinie 2000/39/EG der Kommission aufgeführt. Der SCOEL hat für diesen Stoff die Festlegung eines neuen Arbeitsplatz-Richtgrenzwerts empfohlen. Daher sollte ein neuer Grenzwert für 2-Phenylpropen (Cumol) im Anhang der vorliegenden Richtlinie eingefügt und der entsprechende Eintrag im Anhang der Richtlinie 2000/39/EG gestrichen werden.
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG 19 Stoffe bewertet, die im Anhang zu dieser Richtlinie aufgeführt sind. Einer dieser Stoffe, Phenol, war…
Der SCOEL hat für diese Arbeitsstoffe die Festlegung neuer Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte empfohlen. Daher sollten für diese sechs chemischen Arbeitsstoffe…
Für bestimmte Stoffe muss die Möglichkeit des Eindringens durch die Haut berücksichtigt werden, um ein optimales Schutzniveau zu gewährleisten. Unter den im…
Einer dieser 16 Stoffe, Monochlorbenzol, war im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG enthalten. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert unter Zugrundelegung…
Die Liste im Anhang zur vorliegenden Richtlinie umfasst auch 16 weitere Stoffe, für die der SCOEL aufgrund der Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Daten…
Für einige dieser Arbeitsstoffe, d. h. Anilin, Trimethylamin, 2-Phenylpropen (Cumol), sec-Butylacetat, 4-Aminotoluol, Isobutylacetat, Isoamylalkohol,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.