Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unbeschadet ihres Rechts auf Veröffentlichung einer Frühwarnung unterrichtet die Sicherheitsuntersuchungsbehörde zu jedem Zeitpunkt einer Sicherheitsuntersuchung die Kommission unverzüglich darüber, dass eine Frühwarnung veröffentlicht werden muss, falls sie zu der Ansicht gelangt, dass auf Unionsebene dringend gehandelt werden muss, um der Gefahr neuer Unfälle vorzubeugen. Falls erforderlich gibt die Kommission eine Warnung an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedstaaten, an die Seeverkehrswirtschaft und an alle anderen betroffenen Parteien aus.
Eine Sicherheitsempfehlung ist unabhängig vom Stand des Untersuchungsverfahrens als Frühwarnung herauszugeben, wenn die Bundesstelle zu der Erkenntnis gelangt,…
Die Kommission gibt die in Absatz 1 genannten Informationen unverzüglich an die Behörden der Mitgliedstaaten und des betreffenden Flaggenstaats sowie…
Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis, welche Schritte oder Maßnahmen sie nach Erhalt der Meldungen und zusätzlichen…
Ein Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden gemäß dieser Richtlinie oder auf andere Weise von Umständen unterrichtet werden, die für einen anderen…
sie unterrichtet die Mitgliedstaaten mit geeigneten Mitteln; und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.