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Die Mitgliedstaaten sollten gemäß ihren Rechtsvorschriften über die Befugnisse der für die gerichtliche Untersuchung zuständigen Behörden und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit diesen Behörden dafür Sorge tragen, dass die für die technischen Untersuchungen verantwortlichen Personen ihre Aufgaben unter den bestmöglichen Bedingungen ausüben können.
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die…
Die Mitgliedstaaten stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtsordnung sicher, dass die Untersuchungsbeauftragten ihrer jeweiligen Sicherheitsuntersuchungsbehörde…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Betreiber den zuständigen Behörden die erforderliche Unterstützung gewähren, damit diese Behörden Inspektionen…
Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass die zuständigen Behörden Inspektionen und andere Kontrollmaßnahmen organisieren, um die Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um rechtlich befugt zu sein, an Bord ausländischer Schiffe die in dieser Richtlinie genannten…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, dass die Versorger die genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.