Erwägungsgrund 5 32024R3015
Im Rahmen ihrer politischen Maßnahmen und legislativen Initiativen strebt die Union danach, dem Einsatz von Zwangsarbeit ein Ende zu setzen und menschenwürdige Arbeit und Arbeitnehmerrechte weltweit zu fördern. Im Einklang mit internationalen Leitlinien und Grundsätzen, die von internationalen Organisationen wie der IAO, der OECD und den Vereinten Nationen aufgestellt wurden, fördert die Union Sorgfaltspflichten, um dafür zu sorgen, dass Zwangsarbeit in den Lieferketten von in der Union ansässigen Unternehmen keinen Platz hat.