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Im Interesse der Berechenbarkeit sollten die Betreiber Sicherheit darüber haben, dass sie für den Zeitraum von 2008 bis 2012 genehmigte, aber nicht verwendete CER und ERU aus Projekttypen, die im Zeitraum von 2008 bis 2012 im Rahmen des Gemeinschaftssystems zulässig waren, auch nach 2012 noch nutzen dürfen. Da die Mitgliedstaaten die im Besitz von Betreibern befindlichen CER und ERU nicht vor 2015 zwischen Verpflichtungszeiträumen im Rahmen internationaler Abkommen übertragen können (so genanntes „Ansparen“ von CER und ERU oder „banking“), und dann auch nur, wenn die Mitgliedstaaten beschließen, das Ansparen dieser CER und ERU im Rahmen diesbezüglich begrenzter Rechte zu gestatten, sollte diese Zusicherung in der Form erfolgen, dass die Mitgliedstaaten es den Betreibern gestatten müssen, CER und ERU, die für vor dem Jahr 2012 erfolgte Emissionsreduktionen vergeben wurden, gegen ab 2013 gültige Zertifikate einzutauschen. Da die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtet werden sollten, CER und ERU zu akzeptieren, bei denen nicht sicher ist, dass sie sie zur Erfüllung ihrer geltenden internationalen Verpflichtungen nutzen können, sollte diese Auflage nicht über den 31. März 2015 hinausgehen. Betreiber sollten für CER aus Projekten, die vor 2013 aufgestellt wurden, hinsichtlich der Verringerung von Emissionen in der Zeit nach 2013 dieselbe Zusicherung erhalten. Es ist wichtig, dass die von den Betreibern genutzten Gutschriften aus Projekten tatsächlichen, überprüfbaren, zusätzlichen und dauerhaften Emissionsreduktionen entsprechen sowie einen eindeutigen Nutzen für die nachhaltige Entwicklung und keine erheblichen negativen ökologischen oder sozialen Auswirkungen haben. Es sollte ein Verfahren eingeführt werden, das den Ausschluss bestimmter Arten von Projekten erlaubt.
Soweit die den Betreibern oder Betreibern von Luftfahrzeugen von den Mitgliedstaaten für den Zeitraum von 2008 bis 2012 gestattete Nutzung von CER/ERU nicht…
Bis zum 31. Dezember 2012 können ERU und CER im Fall von Projektmaßnahmen im Rahmen von JI und CDM, die die Emissionen einer unter diese Richtlinie fallenden…
Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass die Betreiber im Rahmen des Gemeinschaftssystems ab 2005 zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) und ab 2008…
Die Artikel 11 und 11a erhalten folgende Fassung: Nationale Umsetzungsmaßnahmen Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor…
Folgende Artikel werden nach Artikel 11 eingefügt: Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem (1) Vorbehaltlich des Absatzes 3 können…
Um in der Gemeinschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollte auf harmonisierte Weise festgelegt werden, wie die Gutschriften für außerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.