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Für den Fall, dass sich der Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel verzögert, sollte über Abkommen mit Drittländern die Möglichkeit vorgesehen werden, Gutschriften aus hochwertigen Projekten im Rahmen des Gemeinschaftssystems zu nutzen. Derartige Abkommen, die bilateral oder multilateral sein können, könnten es gestatten, im Rahmen des Gemeinschaftssystems weiterhin Projekte anzuerkennen, die bis 2012 ERU generierten, nach der Kyoto-Rahmenregelung dazu jedoch nicht mehr in der Lage sind.
Der Vorschlag ermöglicht den Betreibern, zusätzlich zu den Gutschriften gemäß dieser Richtlinie gegebenenfalls CER, ERU oder sonstige genehmigte Gutschriften…
Nach Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel werden ab 1. Januar 2013 im Rahmen des EU-EHS nur Gutschriften für Projekte in Drittländern…
Sobald ein internationales Abkommen über den Klimawandel zwischen der Gemeinschaft und Drittländern geschlossen wird, das angemessene globale Maßnahmen für die…
Nach Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel können zusätzliche Gutschriften in Höhe von bis zu 50 % der zusätzlichen Reduktionen…
Um in der Gemeinschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollte auf harmonisierte Weise festgelegt werden, wie die Gutschriften für außerhalb der…
Die Verknüpfung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Gemeinschaftssystem unter Wahrung der Umweltwirksamkeit dieses Systems eröffnet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.