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Sobald ein internationales Abkommen über den Klimawandel zwischen der Gemeinschaft und Drittländern geschlossen wird, das angemessene globale Maßnahmen für die Zeit nach 2012 vorsieht, sollte die Vergabe von Gutschriften für Emissionsreduktionen in diesen Ländern gefördert werden. Bis es soweit ist, sollte für die weitere Verwendung von Gutschriften aus Ländern außerhalb der Gemeinschaft jedoch ein größeres Maß an Sicherheit geschaffen werden.
Der Vorschlag ermöglicht den Betreibern, zusätzlich zu den Gutschriften gemäß dieser Richtlinie gegebenenfalls CER, ERU oder sonstige genehmigte Gutschriften…
Nach Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel werden ab 1. Januar 2013 im Rahmen des EU-EHS nur Gutschriften für Projekte in Drittländern…
Nach Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel können zusätzliche Gutschriften in Höhe von bis zu 50 % der zusätzlichen Reduktionen…
Um in der Gemeinschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollte auf harmonisierte Weise festgelegt werden, wie die Gutschriften für außerhalb der…
Die am wenigsten entwickelten Länder sind gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels besonders anfällig und nur zu einem sehr geringen Prozentsatz für…
Es sollten Vereinbarungen getroffen werden, um die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten im Rahmen des Gemeinschaftssystems und von Zertifikaten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.