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Nach Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel können zusätzliche Gutschriften in Höhe von bis zu 50 % der zusätzlichen Reduktionen innerhalb des Gemeinschaftssystems genutzt werden, und es dürfen im Gemeinschaftssystem ab 2013 nur Gutschriften aus qualitativ hochwertigen CDM-Projekten aus Drittländern verwendet werden, die das Abkommen ratifiziert haben.
Der Vorschlag ermöglicht den Betreibern, zusätzlich zu den Gutschriften gemäß dieser Richtlinie gegebenenfalls CER, ERU oder sonstige genehmigte Gutschriften…
Nach Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel werden ab 1. Januar 2013 im Rahmen des EU-EHS nur Gutschriften für Projekte in Drittländern…
Sobald ein internationales Abkommen über den Klimawandel zwischen der Gemeinschaft und Drittländern geschlossen wird, das angemessene globale Maßnahmen für die…
Um in der Gemeinschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollte auf harmonisierte Weise festgelegt werden, wie die Gutschriften für außerhalb der…
Die am wenigsten entwickelten Länder sind gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels besonders anfällig und nur zu einem sehr geringen Prozentsatz für…
Die Verknüpfung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Gemeinschaftssystem unter Wahrung der Umweltwirksamkeit dieses Systems eröffnet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.