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Die Beimischung von Ethanol zu Ottokraftstoffen führt zu einer nicht linearen Änderung des Dampfdrucks des entstandenen Kraftstoffgemisches. Es ist sinnvoll, nach einer entsprechenden Prüfung durch die Kommission eine Ausnahme für den maximal zulässigen Dampfdruck bei solchen Gemischen im Sommer zuzulassen. Die Möglichkeit einer Ausnahme sollte an die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Luftqualität und Luftverschmutzung gebunden sein. Eine derartige Ausnahme sollte dem tatsächlichen Dampfdruckanstieg entsprechen, der bei der Zumischung eines bestimmten Anteils Ethanol zu Ottokraftstoff entsteht.
Durch die Beimischung von Ethanol in Ottokraftstoffen steigt der Dampfdruck des Gemisches. Außerdem sollte der Dampfdruck von Ottokraftstoff überwacht werden,…
Mitgliedstaaten mit niedrigen Außentemperaturen im Sommer können — vorbehaltlich des Absatzes 5 — zulassen, dass in der Sommerperiode Ottokraftstoff mit einem…
Mitgliedstaaten mit niedrigen Außentemperaturen im Sommer können — vorbehaltlich des Absatzes 5 — zulassen, dass in der Sommerperiode Ottokraftstoff mit einem…
Die Vorschriften über die Beimischung von Ethanol in Ottokraftstoffen sollten anhand der Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie 98/70/EG überprüft werden.…
(5) Im Fall von Mitgliedstaaten mit niedrigen Außentemperaturen im Sommer, für die gemäß Artikel 3 Absätze 4 und 5 eine Ausnahme gilt, darf der Dampfdruck 70,0…
Um die Verwendung von Kraftstoffen mit niedrigen CO2-Emissionen zu fördern und gleichzeitig die Zielvorgaben für die Luftreinhaltung einzuhalten, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.