Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen werden zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt Mindestspezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe im Straßenverkehr und für mobile Maschinen und Geräte vorgeschrieben.
Erwägungsgrund 1 32009L0030Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen