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Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG „ANHANG I UMWELTBEZOGENE SPEZIFIKATIONEN FÜR HANDELSÜBLICHE KRAFTSTOFFE ZUR VERWENDUNG IN FAHRZEUGEN MIT FREMDZÜNDUNGSMOTOR Typ: Ottokraftstoff Parameter Einheit Grenzwerte Minimum Maximum Research-Oktanzahl 95 — Motor-Oktanzahl 85 — Dampfdruck, Sommerperiode kPa — 60,0 Siedeverlauf: — verdampft bei 100 °C % v/v 46,0 — — verdampft bei 150 °C % v/v 75,0 — Analyse der Kohlenwasserstoffe: — Olefine % v/v — 18,0 — Aromaten % v/v — 35,0 — Benzol % v/v — 1,0 Sauerstoffgehalt % m/m 3,7 Sauerstoffhaltige Komponenten — Methanol % v/v 3,0 — Ethanol (Stabilisierungsmittel können notwendig sein) % v/v 10,0 — Isopropylalkohol % v/v — 12,0 — Tertiärer Butylalkohol % v/v — 15,0 — Isobutylalkohol % v/v — 15,0 — Ether, die fünf oder mehr Kohlenstoffatome je Molekül enthalten % v/v — 22,0 — Sonstige sauerstoffhaltige Komponenten % v/v — 15,0 Schwefelgehalt mg/kg — 10,0 Bleigehalt g/l — 0,005
(1) Die Prüfverfahren sind die in EN 228:2004 genannten Verfahren. Die Mitgliedstaaten können gegebenenfalls die Analysemethoden verwenden, die in EN 228:2004 ersetzenden Normen genannt sind, wenn diese nachweislich mindestens den gleichen Genauigkeitsgrad wie die ersetzten Analysemethoden aufweisen.
(2) Die in der Spezifikation angegebenen Werte sind ‚tatsächliche Werte‘. Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte wurden die Bestimmungen der ISO-Norm 4259:2006 ‚Mineralölerzeugnisse — Bestimmung und Anwendung der Werte für die Präzision von Prüfverfahren‘ angewendet, und bei der Festlegung eines Mindestwerts wurde eine Mindestdifferenz von 2 R über Null berücksichtigt (R = Reproduzierbarkeit). Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf Grundlage der in EN ISO 4259:2006 beschriebenen Kriterien ausgewertet.
(3) Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass herkömmlicher unverbleiter Ottokraftstoff mit einer minimalen Motoroktanzahl (MOZ) von 81 und einer minimalen Research-Oktanzahl (ROZ) von 91 weiterhin in Verkehr gebracht wird.
(4) Die Sommerperiode beginnt spätestens am 1. Mai und endet nicht vor dem 30. September. In Mitgliedstaaten mit niedrigen Außentemperaturen im Sommer beginnt die Sommerperiode spätestens am 1. Juni und endet nicht vor dem 31. August.
(5) Im Fall von Mitgliedstaaten mit niedrigen Außentemperaturen im Sommer, für die gemäß Artikel 3 Absätze 4 und 5 eine Ausnahme gilt, darf der Dampfdruck 70,0 kPa nicht überschreiten. Im Fall von Mitgliedstaaten, für die gemäß Artikel 3 Absätze 4 und 5 eine Ausnahme für Ottokraftstoff, der Ethanol enthält, gilt, darf der zulässige Dampfdruck die Summe aus 60 kPa und der in Anhang III genannten Dampfdruckabweichung nicht übersteigen.
(6) Andere Monoalkohole und Ether, deren Siedepunkt nicht höher liegt als in EN 228:2004 angegeben. ANHANG II UMWELTBEZOGENE SPEZIFIKATIONEN FÜR HANDELSÜBLICHE KRAFTSTOFFE ZUR VERWENDUNG IN FAHRZEUGEN MIT KOMPRESSIONSZÜNDUNGSMOTOR Typ: Diesel Parameter Einheit Grenzwerte Minimum Maximum Cetanzahl 51,0 — Dichte bei 15 °C kg/m — 845,0 Siedeverlauf: — 95 Vol % rückgewonnen bei: °C — 360,0 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe % m/m — 8,0 Schwefelgehalt mg/kg — 10,0 FAME-Gehalt — EN 14078 % v/v — 7,0
(1) Die Prüfverfahren sind die in EN 590:2004 genannten Verfahren. Die Mitgliedstaaten können gegebenenfalls die Analysemethoden verwenden, die in EN 590:2004 ersetzenden Normen genannt sind, wenn diese nachweislich mindestens den gleichen Genauigkeitsgrad wie die ersetzten Analysemethoden aufweisen.
(2) Die in der Spezifikation angegebenen Werte sind ‚tatsächliche Werte‘. Bei der Festlegung ihrer Grenzwerte wurden die Bestimmungen der ISO-Norm 4259:2006 ‚Mineralölerzeugnisse — Bestimmung und Anwendung der Werte für die Präzision von Prüfverfahren‘ angewendet, und bei der Festlegung eines Mindestwerts wurde eine Mindestdifferenz von 2 R über Null berücksichtigt (R = Reproduzierbarkeit). Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden auf Grundlage der in ISO 4259:2006 beschriebenen Kriterien ausgewertet.
(3) FAME erfüllt die Anforderungen der Norm EN 14214. ANHANG III FÜR OTTOKRAFTSTOFFGEMISCHE MIT BIOETHANOL MAXIMAL ZULÄSSIGE DAMPFDRUCKABWEICHUNG Bioethanolgehalt (Vol%) Maximal zulässige Dampfdruckabweichung (kPa) 0 0 1 3,65 2 5,95 3 7,20 4 7,80 5 8,0 6 8,0 7 7,94 8 7,88 9 7,82 10 7,76 Die zulässige Dampfdruckabweichung für einen Bioethanolgehalt zwischen den aufgeführten Werten wird durch lineare Interpolation zwischen dem unmittelbar über und dem unmittelbar unter dem Bioethanolgehalt liegenden Wert ermittelt. ANHANG IV REGELN FÜR DIE BERECHNUNG DER LEBENSZYKLUSTREIBHAUSGASEMISSIONEN VON BIOKRAFTSTOFFEN A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Ethanol aus Zuckerrüben 61 % 52 % Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 32 % 16 % Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 32 % 16 % Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 45 % 34 % Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 53 % 47 % Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 69 % 69 % Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 56 % 49 % Ethanol aus Zuckerrohr 71 % 71 % Ethyl-Tertiär-Butylether (ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether (TAEE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Biodiesel aus Raps 45 % 38 % Biodiesel aus Sonnenblumen 58 % 51 % Biodiesel aus Sojabohnen 40 % 31 % Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 36 % 19 % Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanabtrennung an der Ölmühle) 62 % 56 % Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 88 % 83 % hydriertes Rapsöl 51 % 47 % hydriertes Sonnenblumenöl 65 % 62 % hydriertes Palmöl (Verfahren nicht spezifiziert) 40 % 26 % hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanabtrennung an der Ölmühle) 68 % 65 % reines Rapsöl 58 % 57 % Biogas aus organischen Siedlungsabfällen — als komprimiertes Erdgas 80 % 73 % Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 84 % 81 % Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 86 % 82 %
(1) Ohne tierisches Öl aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.
(2) ABl. L 273 vom 10.10.2002, S. 1. B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in zu vernachlässigenden Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen Ethanol aus Weizenstroh 87 % 85 % Ethanol aus Abfallholz 80 % 74 % Ethanol aus Kulturholz 76 % 70 % Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 95 % 95 % Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 93 % 93 % Dimethylether (DME) aus Abfallholz 95 % 95 % DME aus Kulturholz 92 % 92 % Methanol aus Abfallholz 94 % 94 % Methanol aus Kulturholz 91 % 91 % Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol C. Methodologie D. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe: Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: ‚eec‘ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Zuckerrüben 12 12 Ethanol aus Weizen 23 23 Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt 20 20 Ethanol aus Zuckerrohr 14 14 ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Biodiesel aus Raps 29 29 Biodiesel aus Sonnenblumen 18 18 Biodiesel aus Sojabohnen 19 19 Biodiesel aus Palmöl 14 14 Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 0 0 hydriertes Rapsöl 30 30 hydriertes Sonnenblumenöl 18 18 hydriertes Palmöl 15 15 Reines Rapsöl 30 30 Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 0 0 Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 0 0 Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 0 0
Mit der Herstellung und dem Einsatz von Biokraftstoffen verbundene Treibhausgasemissionen werden wie folgt berechnet: E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr – eee , wobei: E = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs; eec = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe; el = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen; ep = Emissionen bei der Verarbeitung; etd = Emissionen bei Transport und Vertrieb; eu = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs; esca = Emissionseinsparungen durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken; eccs = Emissionseinsparungen durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid; eccr = Emissionseinsparungen durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid; und eee = Emissionseinsparungen durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung. Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.
Die durch Kraftstoffe verursachten Treibhausgasemissionen (E) werden in gCO2eq/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff) angegeben.
Abweichend von Nummer 2 können die in gCO2eq/MJ berechneten Werte so angepasst werden, dass Unterschiede zwischen Kraftstoffen bei der in km/MJ ausgedrückten geleisteten Nutzarbeit berücksichtigt werden. Derartige Anpassungen sind nur zulässig, wenn Belege für die Unterschiede bei der geleisteten Nutzarbeit angeführt werden.
Die durch Biokraftstoffe erzielten Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen werden wie folgt berechnet: EINSPARUNG = (EF – EB )/EF dabei sind: EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Biokraftstoffs; und EF = Gesamtemissionen der fossilen Vergleichsgröße.
Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet: CO2 : 1 N2O : 296 CH4 : 23
Die Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe (eec) schließen die Emissionen des Gewinnungs- oder Anbauvorgangs selbst, beim Sammeln der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien ein. Die CO2-Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt. Zertifizierte Reduktionen der Treibhausgasemissionen aus dem Abfackeln an Ölförderstätten in allen Teilen der Welt werden abgezogen. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau Schätzungen aus den Durchschnittswerten abgeleitet werden, die für kleinere als die bei der Berechnung der Standardwerte herangezogenen geografischen Gebiete berechnet wurden.
Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge geänderter Landnutzung (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet: el = (CSR – CSA ) × 3,664 × 1/20 × 1/P – eB , dabei sind: el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (angegeben als Masse an CO2-Äquivalent pro Biokraftstoff-Energieeinheit); CSR = der mit der Bezugsfläche verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Landnutzung der Bezugsflächen ist die Landnutzung im Januar 2008 oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffes, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist; CSA = der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr akkumuliert, gilt als CSA -Wert der geschätzte CO2-Bestand pro Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nach dem welcher Zeitpunkt der frühere ist; P = die Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie des Biokraftstoffs pro Flächeneinheit und Jahr); und eB = Bonus für 29 gCO2eq/MJ Biokraftstoff, wenn die Biomasse unter den in Nummer 8 genannten Bedingungen auf wiederhergestellten degradierten Flächen gewonnen wird.
Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche: a) im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde; und b) unter eine der beiden nachstehenden Kategorien fällt: i) stark degradierte Flächen, einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen; ii) stark verschmutzte Flächen. Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestandes und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Ziffer i fallenden Flächen gewährleistet werden und die Bodenverschmutzung auf unter Ziffer ii fallenden Flächen gesenkt wird.
Die in Nummer 8 Buchstabe b genannten Kategorien werden wie folgt definiert: a) ‚stark degradierte Flächen‘ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind; b) ‚stark verschmutzte Flächen‘ sind Flächen, die aufgrund der Bodenverschmutzung ungeeignet für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln sind. Dazu gehören auch Flächen, die Gegenstand eines Beschlusses der Kommission gemäß Artikel 7c Absatz 3 Unterabsatz 4 sind.
Der gemäß Anhang V Teil C Nummer 10 der Richtlinie 2009/28/EG angenommene Leitfaden dient als Grundlage für die Berechnung des CO2-Bestands für die Zwecke dieser Richtlinie.
Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep ) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei der Produktion und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Erzeugung und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Davon abweichend können die Produzenten für den von einer bestimmten Stromerzeugungsanlage erzeugten Strom einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist.
Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd ) schließen die bei Transport und Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei Lagerung und Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 6 berücksichtigt werden, fallen nicht unter Nummer 10.
Die Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu ) werden für Biokraftstoffe mit null angesetzt.
Die Emissionseinsparungen durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (eccs ), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurden, werden auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind.
Die Emissionseinsparungen durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr ) werden begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der CO2 aus Biomasse stammt und anstelle des auf fossile Brennstoffe zurückgehenden Kohlendioxids für gewerbliche Erzeugnisse und Dienstleistungen verwendet wird.
Die Emissionseinsparungen durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (eee ) werden im Verhältnis zu dem von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung, welche als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, erzeugten Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt. Für die Berücksichtigung dieses Elektrizitätsüberschusses wird davon ausgegangen, dass die Größe der KWK-Anlage der Mindestgröße entspricht, die erforderlich ist, um die für die Kraftstoffherstellung benötigte Wärme zu liefern. Die mit diesem Elektrizitätsüberschuss verbundenen Minderungen an Treibhausgasemissionen werden der Treibhausgasmenge gleichgesetzt, die bei der Erzeugung einer entsprechenden Elektrizitätsmenge in einem Kraftwerk emittiert würde, das den gleichen Brennstoff einsetzt wie die KWK-Anlage.
Werden bei einem Kraftstoffherstellungsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse (‚Nebenerzeugnisse‘) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt.
Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + die Anteile von ep , etd und eee , die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenerzeugnis erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenerzeugnissen zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird. Sämtliche Nebenerzeugnisse, einschließlich nicht unter Nummer 16 fallender Elektrizität, werden für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, mit Ausnahme von Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenerzeugnissen mit negativem Energiegehalt mit null veranschlagt. Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen, Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Reststoffen aus der Verarbeitung einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) werden bis zur Sammlung dieser Materialien mit null veranschlagt. Bei Kraft- und Brennstoffen, die in Raffinerien hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.
Bei Biokraftstoffen ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 4 die fossile Vergleichsgröße EF der gemäß dieser Richtlinie gemeldete letzte verfügbare tatsächliche Durchschnitt der Emissionen aus dem fossilen Teil des Otto- und Dieselkraftstoffverbrauchs in der Gemeinschaft. Liegen diese Daten nicht vor, so ist der Wert 83,8 gCO2eq/MJ zu verwenden.
(1) Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden. Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss): ‚ep – eee‘ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Zuckerrüben 19 26 Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 32 45 Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 32 45 Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 21 30 Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 14 19 Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 1 1 Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 15 21 Ethanol aus Zuckerrohr 1 1 ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Biodiesel aus Raps 16 22 Biodiesel aus Sonnenblumen 16 22 Biodiesel aus Sojabohnen 18 26 Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 35 49 Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanabtrennung an der Ölmühle) 13 18 Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 9 13 hydriertes Rapsöl 10 13 hydriertes Sonnenblumenöl 10 13 hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) 30 42 hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanabtrennung an der Ölmühle) 7 9 reines Rapsöl 4 5 Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 14 20 Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 8 11 Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 8 11 Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: ‚etd‘ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Zuckerrüben 2 2 Ethanol aus Weizen 2 2 Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt 2 2 Ethanol aus Zuckerrohr 9 9 ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Biodiesel aus Raps 1 1 Biodiesel aus Sonnenblumen 1 1 Biodiesel aus Sojabohnen 13 13 Biodiesel aus Palmöl 5 5 Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 1 1 hydriertes Rapsöl 1 1 hydriertes Sonnenblumenöl 1 1 hydriertes Palmöl 5 5 reines Rapsöl 1 1 Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 3 3 Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 5 5 Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 4 4 Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Zuckerrüben 33 40 Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 57 70 Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 57 70 Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) 46 55 Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 39 44 Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 26 26 Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) 37 43 Ethanol aus Zuckerrohr 24 24 ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Ethanol Biodiesel aus Raps 46 52 Biodiesel aus Sonnenblumen 35 41 Biodiesel aus Sojabohnen 50 58 Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) 54 68 Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanabtrennung an der Ölmühle) 32 37 Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl 10 14 hydriertes Rapsöl 41 44 hydriertes Sonnenblumenöl 29 32 hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) 50 62 hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanabtrennung an der Ölmühle) 27 29 reines Rapsöl 35 36 Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas 17 23 Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas 13 16 Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas 12 15 E. Geschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in zu vernachlässigenden Mengen auf dem Markt waren Disaggregierte Werte für den Anbau: ‚eec‘ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Weizenstroh 3 3 Ethanol aus Abfallholz 1 1 Ethanol aus Kulturholz 6 6 Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 1 1 Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 4 4 DME aus Abfallholz 1 1 DME aus Kulturholz 5 5 Methanol aus Abfallholz 1 1 Methanol aus Kulturholz 5 5 MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol Disaggregierte Werte für die Verarbeitung (einschließlich Elektrizitätsüberschuss): ‚ep – eee‘ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Weizenstroh 5 7 Ethanol aus Holz 12 17 Fischer-Tropsch-Diesel aus Holz 0 0 DME aus Holz 0 0 Methanol aus Holz 0 0 MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol Disaggregierte Werte für den Transport und Vertrieb: ‚etd‘ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Weizenstroh 2 2 Ethanol aus Abfallholz 4 4 Ethanol aus Kulturholz 2 2 Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 3 3 Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 2 2 DME aus Abfallholz 4 4 DME aus Kulturholz 2 2 Methanol aus Abfallholz 4 4 Methanol aus Kulturholz 2 2 MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol Gesamtwerte für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb Herstellungsweg des Biokraftstoffs Typische Treibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Standardtreibhausgasemissionen (gCO2eq/MJ) Ethanol aus Weizenstroh 11 13 Ethanol aus Abfallholz 17 22 Ethanol aus Kulturholz 20 25 Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz 4 4 Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz 6 6 DME aus Abfallholz 5 5 DME aus Kulturholz 7 7 Methanol aus Abfallholz 5 5 Methanol aus Kulturholz 7 7 MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen Wie beim Herstellungsweg für Methanol“
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