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Es erscheint sinnvoll, Anhang IV der Richtlinie 98/70/EG so anzupassen, dass das Inverkehrbringen von Dieselkraftstoffen mit höherem Biokraftstoffanteil („B7“) als in der Norm EN 590:2004 („B5“) vorgesehen, möglich wird. Diese Norm sollte entsprechend angepasst werden, und Grenzwerte für nicht im genannten Anhang enthaltene technische Parameter — wie Oxidationsstabilität, Flammpunkt, Koksrückstand, Aschegehalt, Wassergehalt, Gesamtverunreinigung, Korrosionswirkung auf Kupfer, Schmierfähigkeit, kinematische Viskosität, Trübungspunkt, CFPP-Punkt, Phosphorgehalt, Säureindex, Peroxyde, Säureindexvariation, Einspritzdüsenverschmutzung und Hinzufügung von Stabilisierungsadditiven — sollten festgelegt werden.
die Europäische Kommission nach Artikel 30 Absatz 10 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung…
Anhang IV kann, unter anderem durch Hinzufügung von Werten für weitere Biokraftstoff-Herstellungswege für die gleichen oder andere Rohstoffe und durch Änderung…
Dieselkraftstoff der Qualität „B7“ darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr…
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I ÄNDERUNGEN DES ANHANGS I DER RICHTLINIE 70/157/EWG Es wird folgende Nummer 6 angefügt: „6.…
in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 (ABl.…
Typ: Diesel Parameter Einheit Grenzwerte Minimum Maximum Cetanzahl 51,0 — Dichte bei 15 °C kg/m — 845,0 Siedeverlauf: — 95 Vol % rückgewonnen bei: °C — 360,0…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.