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Nach der Schließung einer Speicherstätte sollte der Betreiber auf der Grundlage eines Nachsorgeplans, der der zuständigen Behörde vorgelegt und von dieser genehmigt wurde, weiterhin für die Wartung, Überwachung und Kontrolle, Berichterstattung und Abhilfemaßnahmen nach dieser Richtlinie sowie für alle damit verbundenen Verpflichtungen verantwortlich sein, die sich aus anderen einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergeben, bis die Verantwortung für die Speicherstätte der zuständigen Behörde übertragen wird.
Nach der Schließung einer Speicherstätte gemäß Absatz 1 Buchstabe a oder b bleibt der Betreiber so lange für die Überwachung, Berichterstattung und…
Der Betreiber einer Abfallentsorgungseinrichtung ist nach deren endgültigen Stilllegung und unbeschadet jeglicher innerstaatlicher oder gemeinschaftlicher…
Die zuständige Behörde sollte die Speichergenehmigung überprüfen und erforderlichenfalls unter anderem dann aktualisieren oder entziehen, wenn ihr Leckagen oder…
nach der endgültigen Stillegung einer Deponie der Betreiber für die Wartungsarbeiten, die Meß- und Überwachungsmaßnahmen während der Nachsorgephase so lange…
Eine Speicherstätte sollte geschlossen werden, wenn die entsprechenden, in der Genehmigung enthaltenen Bedingungen erfüllt sind, wenn der Betreiber dies wünscht…
Der Betreiber sollte der zuständigen Behörde mindestens einmal jährlich unter anderem die Überwachungsergebnisse übermitteln. Außerdem sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.