Erwägungsgrund 17 32009L0031
Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sollte auf die Abscheidung und den Transport von CO2-Strömen zur geologischen Speicherung angewandt werden. Sie sollte auch für Speicherstätten im Sinne der vorliegenden Richtlinie gelten.