Erwägungsgrund 23 32009L0033
In dieser Richtlinie sollte die Bandbreite der Kosten der CO2- und Schadstoffemissionen vorgegeben werden, damit die Auftraggeber und Betreiber die lokalen Bedingungen flexibel berücksichtigen können, während gleichzeitig ein ausreichendes Maß an Harmonisierung geschaffen wird.