Erwägungsgrund 25 32009L0033
Die Methode zur Berechnung der über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten für Schadstoffemissionen bei Entscheidungen über die Anschaffung von Fahrzeugen, einschließlich der in dieser Richtlinie definierten Zahlenwerte, greift der Anwendung anderer gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen über externe Kosten nicht vor.