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Die einzelstaatlichen messtechnischen Regelungen betreffen zahlreiche Kategorien von Messgeräten oder Erzeugnissen. Diese Richtlinie legt daher die allgemeinen Bestimmungen fest, die sich insbesondere auf die Verfahren der EG-Bauartzulassung, der EG-Ersteichung und der EG-Mess- und -Prüfverfahren beziehen. In Einzelrichtlinien sind für die verschiedenen Kategorien von Geräten und Erzeugnissen Vorschriften über die technische Ausführung, die Arbeitsweise, die Genauigkeit und die Prüfmodalitäten sowie gegebenenfalls die Bedingungen festgelegt, unter denen die bisherigen einzelstaatlichen Vorschriften durch Gemeinschaftsvorschriften ersetzt werden.
EG-Ersteichung ist die Prüfung und Bestätigung der Übereinstimmung eines neuen oder erneuerten Messgeräts mit der zugelassenen Bauart oder den Bestimmungen der…
die Anforderungen an die EG-Bauartzulassung und die EG-Ersteichung von Messgeräten, einschließlich Vorschriften über Kennzeichen und Aufschriften auf den…
Die Einhaltung dieser technischen Vorschriften wird von den Mitgliedstaaten herkömmlicherweise vor dem Vertrieb oder der erstmaligen Verwendung überwacht,…
In den Einzelrichtlinien über die in Absatz 1 genannten Bereiche werden festgelegt: — insbesondere die messtechnischen Verfahren und Eigenschaften sowie die…
Die bei der EG-Ersteichung durchgeführte Prüfung erstreckt sich in Übereinstimmung mit den jeweiligen Einzelrichtlinien insbesondere auf: a) die messtechnischen…
In den Einzelrichtlinien werden die Anforderungen für die Prüfungen im Gebrauch befindlicher Geräte mit EG-Stempel oder -Zeichen, insbesondere die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.