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Die Mitgliedstaaten erstellen gemeinschaftliche Statistiken über die Beförderung von Gütern und Personen durch Seeschiffe, die Häfen in ihrem Hoheitsgebiet anlaufen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannten Statistiken zumindest Folgendes umfassen:
die Betreiber der in den Häfen vorhandenen Einrichtungen zur Personenabfertigung,
Zur Beurteilung der Struktur und der Entwicklung des See- und Binnenschiffsverkehrs, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des…
Jeder Mitgliedstaat erstellt für die Union Statistiken über den Güterkraftverkehr mit in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Güterkraftfahrzeugen und über deren…
Damit die Kommission (Eurostat) im Rahmen der gemeinsamen Seeverkehrspolitik die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie regelmäßig vergleichbare,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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