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Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) sämtliche Informationen über das Erhebungsverfahren. Sie übermitteln ihr gegebenenfalls auch Angaben über alle wesentlichen Änderungen der angewandten Erhebungsverfahren.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) auf eine hinreichend begründete Anfrage alle einschlägigen Informationen über die Durchführung dieser…
Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat spätestens zum Zeitpunkt der Übermittlung der ersten vierteljährlichen Informationen einen Bericht über die Verfahren…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission auf Anfrage sämtliche Informationen über die bei der Erstellung des Datenmaterials angewandten Verfahren. Ferner…
1. Bis 19. Januar 2008 legt jeder Mitgliedstaat der Kommission einen ausführlichen Methodenbericht vor, in dem die Art der Datenerhebung und –verarbeitung zu…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung verlangten Daten in einem Format und nach einem Verfahren, das von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.