Erwägungsgrund 18 32019R2152
Zwischen dem System zur Erhebung statistischer Informationen und den im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten bestehenden Steuerformalitäten im Hinblick auf die Mehrwertsteuer sollte eine enge Verbindung erhalten bleiben. Durch diese Verbindung können für Zwecke der Statistiken über den Warenverkehr innerhalb der Union insbesondere Ausführer und Einführer ermittelt und die Qualität der gesammelten Informationen geprüft werden.