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Die Mitgliedstaaten entscheiden, einzelnen Lieferanten auf Antrag Globalgenehmigungen zu erteilen, mit denen diese Empfängern in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten Verteidigungsgüter liefern dürfen.
Die Mitgliedstaaten legen in jeder Globalgenehmigung die Verteidigungsgüter oder Gruppen von Verteidigungsgütern, für die sie gilt, und die zulässigen Empfänger oder Gruppen von Empfängern fest. Jede Globalgenehmigung wird für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt, den die Mitgliedstaaten verlängern können.
Kann eine Allgemeingenehmigung nicht veröffentlicht werden, sollten die Mitgliedstaaten auf Antrag einzelnen Unternehmen, außer in den in dieser Richtlinie…
„Genehmigung“ die einem Lieferanten von einer nationalen Behörde eines Mitgliedstaats erteilte Erlaubnis zur Lieferung von Verteidigungsgütern an einen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats unterrichten, aus dessen…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Lieferanten, die Verteidigungsgüter von ihrem Hoheitsgebiet verbringen wollen, gemäß den Artikeln 5, 6 und 7…
Die Mitgliedstaaten entscheiden, Lieferanten auf Antrag Einzelgenehmigungen zu erteilen, mit denen diese einem Empfänger eine festgelegte Menge bestimmter…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen Allgemeingenehmigungen, mit denen Lieferanten mit Sitz in ihrem Hoheitsgebiet, die die entsprechenden Bedingungen erfüllen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.