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Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
„Verteidigungsgut“ jedes im Anhang aufgeführte Gut;
„Verbringung“ die Lieferung oder Beförderung eines Verteidigungsgutes von einem Lieferanten an einen bzw. zu einem Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat;
„Lieferant“ die juristische oder natürliche Person mit Niederlassung in der Gemeinschaft, die aus rechtlicher Sicht für eine Verbringung verantwortlich ist;
„Empfänger“ die juristische oder natürliche Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die aus rechtlicher Sicht dafür verantwortlich ist, das Verteidigungsgut in Empfang zu nehmen;
„Genehmigung“ die einem Lieferanten von einer nationalen Behörde eines Mitgliedstaats erteilte Erlaubnis zur Lieferung von Verteidigungsgütern an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat;
„Ausfuhrgenehmigung“ eine Erlaubnis zur Lieferung von Verteidigungsgütern an eine juristische oder natürliche Person in einem Drittstaat;
„Durchfuhr“ die Beförderung von Verteidigungsgütern durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten, bei denen es sich nicht um den Ursprungs- und den Bestimmungsmitgliedstaat handelt.
die Verbringung aus dem Gebiet der Union in einen anderen Teil des Gebiets der Union im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU)…
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
„Verbringung in Länder und aus Ländern außerhalb der Gemeinschaft“ eine Verbringung, bei der das Ursprungsland und/oder das Bestimmungsland ein Drittland ist;
zuständige Behörde die von einem Mitgliedstaat benannte Behörde oder benannten Behörden, die befugt ist bzw. sind, den Empfang, die Übermittlung oder die…
Einfuhr: physisches Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft;
„Empfänger“ die Person oder das Unternehmen, die bzw. das der Gerichtsbarkeit des Empfängerstaats unterliegt und zu der bzw. dem die Abfälle zur Verwertung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.