Art. 39 32009L0016RICHTLINIE 2009/16/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 27 32009L0018RICHTLINIE 2009/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 11 32009L0020RICHTLINIE 2009/20/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 19 32010L0041RICHTLINIE 2010/41/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 13 32009L0021RICHTLINIE 2009/21/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 9 32009L0090RICHTLINIE 2009/90/EG DER KOMMISSION vom 31. Juli 2009 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.