Erwägungsgrund 19 32019L0904
Die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Damenbinden, Tampons und Tamponapplikatoren sollte im Interesse der Gesundheit der Frauen vermieden werden. Im Rahmen des Beschränkungsverfahrens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist es angezeigt, dass die Kommission weitere Beschränkungen solcher Stoffe prüft.