Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2006/112/EG wird wie folgt geändert:
Folgender Artikel wird eingefügt: Zypern darf auf die Lieferung von Flüssiggas (LPG) in Flaschen einen der zwei ermäßigten Steuersätze gemäß Artikel 98 anwenden.“
Artikel 105 erhält folgende Fassung:
Titel VIII Kapitel 3 wird gestrichen.
In Artikel 111 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2011 folgender Buchstabe angefügt: „c) Malta auf die Lieferungen von Lebensmitteln für den menschlichen Gebrauch und von Arzneimitteln.“
Artikel 114 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Ferner können die in Unterabsatz 1 genannten Mitgliedstaaten einen solchen Satz auf Kinderbekleidung und Kinderschuhe sowie auf Wohnungen anwenden.“
Artikel 115 erhält folgende Fassung: Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 1991 auf Kinderbekleidung und Kinderschuhe sowie auf Wohnungen einen ermäßigten Satz angewandt haben, können diesen Satz weiter anwenden.“
Artikel 116 wird gestrichen.
Artikel 117 Absatz 1 wird gestrichen.
Artikel 125 Absatz 2 wird gestrichen.
Artikel 127 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2011 gestrichen.
Artikel 128 Absatz 2 wird gestrichen.
Artikel 129 Absatz 1 wird gestrichen.
Anhang III wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.
Anhang IV wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.