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Die Mitteilung über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze, die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat 2007 vorgelegt hat, enthielt die Schlussfolgerung, dass die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf lokal erbrachte Dienstleistungen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht wirklich beeinträchtigt und sich unter bestimmten Umständen positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft auswirken kann. Es ist daher zweckdienlich, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, auf die arbeitsintensiven Dienstleistungen, die unter die befristeten, bis Ende 2010 gültigen Übergangsbestimmungen fallen, sowie auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 30. Juni 2007 auf der Grundlage der von einer unabhängigen Expertengruppe für…
Die in Artikel 106 genannten Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Darüber hinaus muss ein enger Zusammenhang zwischen den durch die…
Auf Vorschlag der Kommission können die Mitgliedstaaten vom Rat einstimmig ermächtigt werden, bis zum 31. Dezember 2010 auf die in Anhang IV genannten…
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollte den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, die Möglichkeit eingeräumt werden, zu erproben, wie sich eine Ermäßigung der…
Mit Blick auf die derzeitige Debatte über die Anwendung ermäßigter Steuersätze und den von der Kommission vorzulegenden Legislativvorschlag ist es angezeigt,…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.