Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da es hinsichtlich der Abgabe von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gerechtfertigt sein kann, für diese Getränke eine andere Behandlung vorzusehen als die generelle Behandlung der Lieferung von Nahrungs- und Futtermitteln, sollte ausdrücklich vorgesehen werden, dass ein Mitgliedstaat die Abgabe von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken bei der Anwendung eines ermäßigten Satzes auf die in Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG genannten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit einbeziehen oder ausklammern kann.
Der Inhalt einiger Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG, die bestehende Ausnahmeregelungen und das Verzeichnis in Anhang IV betreffen, wird in dem…
Die Richtlinie 2006/112/EC sollte ferner geändert werden, um die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder aber Steuerbefreiungen in einer begrenzten Zahl…
Ungeachtet des allgemeinen Grundsatzes von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, wonach Lebensmittelunternehmer — sofern dies aus Hygienegründen…
Speisen oder Getränke zu verabreichen oder zu verzehren, ausgenommen hiervon sind die Abgabe und der Verzehr von nicht alkoholischen Getränken zu ortsüblichen…
in Lagerbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben und Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 1, 2 und 3 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des…
Wer Wasser oder aufbereitetes Wasser nach Anhang II Kapitel VII Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Verarbeitung von oder als Zutat zu Lebensmitteln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.