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Für die spezifischen Zwecke dieser Richtlinie sollten einige Begriffe definiert werden und diese Definitionen sollten ausschließlich für die Zwecke dieser Richtlinie verwendet werden.
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Definitionen:
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.