Erwägungsgrund 2 32009L0053
Diesen Vorschriften zufolge können Genehmigungen für das Inverkehrbringen gemäß harmonisierten Gemeinschaftsverfahren erteilt werden. Die Bedingungen dieser Genehmigungen können anschließend geändert werden, wenn sich beispielsweise das Herstellungsverfahren oder die Anschrift des Herstellers geändert hat.