Erwägungsgrund 6 32009L0053
Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der rechtlichen Kohärenz sowie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Verbesserung der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsteilnehmer sollten für die Änderungen aller Arten von Genehmigungen für das Inverkehrbringen harmonisierte Vorschriften gelten.