§ 7 Abs. 2 Min/TafelWVVerordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser
Die zur Abfüllung von natürlichem Mineralwasser verwendeten Fertigpackungen müssen mit einem Verschluß versehen sein, der geeignet ist, Verfälschungen oder…
Anlage 1 Nr. 4 Min/TafelWVVerordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser
die Behältnisse so behandelt oder hergestellt sein, daß sie die mikrobiologischen und chemischen Merkmale des Mineralwassers nicht verändern.
§ 16 Nr. 5a Min/TafelWVVerordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser
natürliches Mineralwasser, bei dessen Abfüllung nicht die Höchstgehalte der in Anlage 4 aufgeführten Stoffe eingehalten sind,