Erwägungsgrund 5 32009L0055
Wegen der Bestimmungen zur Harmonisierung der Verbrauchsteuern und der Mehrwertsteuer werden die Vorschriften über die einfuhrbedingten Steuerbefreiungen und Freimengen für diesen Bereich gegenstandslos.
Wegen der Bestimmungen zur Harmonisierung der Verbrauchsteuern und der Mehrwertsteuer werden die Vorschriften über die einfuhrbedingten Steuerbefreiungen und Freimengen für diesen Bereich gegenstandslos.