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Einem OGAW sollte es ausdrücklich gestattet sein, im Rahmen seiner allgemeinen Anlagepolitik oder zu Sicherungszwecken in abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) zu investieren, wenn damit ein in seinem Prospekt genanntes Finanzziel oder Risikoprofil verwirklicht werden soll. Um den Anlegerschutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, das mit Derivaten verbundene maximale Risiko zu begrenzen, damit es den Gesamtnettowert des Anlageportfolios des OGAW nicht überschreitet. Um die durchgehende Beachtung der Risiken und Engagements im Zusammenhang mit Derivategeschäften sicherzustellen und die Einhaltung der Anlagegrenzen zu überprüfen, sollten diese Risiken und Engagements kontinuierlich bewertet und überwacht werden. Schließlich sollte ein OGAW zur Gewährleistung des Anlegerschutzes durch öffentliche Information seine Strategien, Techniken und Anlagegrenzen in Bezug auf Derivategeschäfte beschreiben.
Der OGAW stellt sicher, dass das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnettowert seiner Portfolios nicht überschreitet. Bei der Berechnung des Risikos…
In dem Prospekt wird angegeben, in welche Kategorien von Anlageinstrumenten der OGAW investieren darf. Er gibt ferner an, ob der OGAW Geschäfte mit Derivaten…
Die OGAW-Verwaltungsgesellschaft muss sicherstellen, dass sich das Marktrisikopotenzial eines inländischen OGAW durch den Einsatz von Derivaten und…
Sofern die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Investmentvermögens Geschäfte mit Derivaten tätigen darf, muss der Verkaufsprospekt an hervorgehobener…
Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet eine Verwaltungsgesellschaft, den jeweils zuständigen Behörden mitzuteilen, in welche Arten von Derivaten ein OGAW…
Die Entwicklung von Anlagemöglichkeiten eines OGAW in OGAW und in andere Organismen für gemeinsame Anlagen sollte erleichtert werden. Deshalb muss unbedingt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.