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Die Mitgliedstaaten sollten, wenn angebracht, die einschlägigen Sicherheitsgrundsätze der Internationalen Atomenergie-Organisation in Betracht ziehen, die einen Rahmen für Vorgehensweisen bilden sollten, die die Mitgliedstaaten beachten sollten, wenn sie diese Richtlinie umsetzen.
Die Kommission legt nach dem Verfahren des Artikels 21 Kriterien fest, die unter anderem den einschlägigen Sicherheitsstandards der Internationalen…
Fortschritte im Bereich der Kerntechnik, Betriebserfahrung und Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschung sowie Verbesserungen am regulatorischen Rahmen könnten…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen können, um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Geräten einzuschränken oder zu verbieten, wenn diese…
Die Mitgliedstaaten stellen zur Umsetzung dieser Richtlinie sicher, dass die folgenden Grundsätze beachtet werden:
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte jeder Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um den zuständigen Behörden die…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.