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Gemäß Teil 1 der Allgemeinen Sicherheitsanforderungen der IAEO ist sowohl der Rolle der Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Rahmens für die nukleare Sicherheit als auch der Rolle der Regulierungsbehörden bei der Umsetzung dieses Rahmens Rechnung zu tragen.
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates erlegt den Mitgliedstaaten Verpflichtungen zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines nationalen Rahmens für die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Regulierungsbehörde mit den rechtlichen Befugnissen ausgestattet ist, die erforderlich sind, um ihre…
Gemäß der Richtlinie 2009/71/Euratom müssen die Mitgliedstaaten einen nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen für die nukleare Sicherheit…
Die Mitgliedstaaten sollten, wenn angebracht, die einschlägigen Sicherheitsgrundsätze der Internationalen Atomenergie-Organisation in Betracht ziehen, die einen…
Die einzelstaatliche Verantwortung der Mitgliedstaaten für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist das Grundprinzip, auf dem die Regelung der…
Starke zuständige Regulierungsbehörden, die in ihrer regulatorischen Entscheidungsfindung tatsächlich unabhängig sind, sind eine wesentliche Anforderung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.