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Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene enthält besondere Vorschriften für Futtermittelunternehmen, die bei der Futtermittelherstellung Kokzidiostatika und Histomonostatika einsetzen. Insbesondere müssen die betreffenden Unternehmer hinsichtlich Einrichtungen und Ausrüstungen sowie bei Herstellung, Lagerung und Beförderung alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um jede Verschleppung zu vermeiden; dies besagen die Verpflichtungen in den Artikeln 4 und 5 der genannten Verordnung. Die Festsetzung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorhanden sind, gemäß der Richtlinie 2002/32/EG sollte nicht die vorrangige Verpflichtung der Unternehmer berühren, sachgemäße Herstellungsverfahren anzuwenden, mit denen sich eine Verschleppung vermeiden lässt. Daher müssen die betreffenden Unternehmer weiterhin so vorgehen, dass derartige unerwünschte Stoffe in Futtermitteln vermieden werden.
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika und Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann selbst dann, wenn die entsprechenden Mengen…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann dazu führen, dass diese Stoffe als…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika und Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann selbst dann, wenn die entsprechenden Mengen…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann dazu führen, dass diese Stoffe als…
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.