Erwägungsgrund 1 32007R0141
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sieht eine Zulassungspflicht für bestimmte Futtermittelbetriebe vor. Ein grundlegendes Ziel des mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 eingerichteten Zulassungssystems besteht darin, die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Hygienevorschriften durch Betriebe zu gewährleisten, die für die Futtermittelsicherheit relevante Erzeugnisse herstellen oder in Verkehr bringen. Gemäß der Verordnung kann der Geltungsbereich der Zulassungspflicht erweitert werden.