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Der Einsatz elektronischer Mittel spart Zeit. Dementsprechend ist beim Einsatz dieser elektronischen Mittel eine Verkürzung der Mindestfristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge vorzusehen, unter der Voraussetzung, dass sie mit den auf Gemeinschaftsebene vorgesehenen spezifischen Übermittlungsmodalitäten vereinbar sind.
Der Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
Der öffentliche Auftraggeber kann die Angebotsfrist gemäß Absatz 6 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
Der Einsatz elektronischer Mittel eignet sich für den schnellen und zuverlässigen Datenaustausch zwischen den Trägern der Mitgliedstaaten. Die elektronische…
Der elektronische Informationsaustausch vereinfacht die Verfahren, macht sie effizienter und transparenter und spart Zeit. Um diese Vorteile in vollem Umfang zu…
Aus Effizienz-, Zeit- und Kostengründen ist es unerlässlich, dass die im Rahmen dieser Verordnung mitgeteilten Informationen möglichst auf elektronischem Weg…
Im Hinblick auf eine Modernisierung der Verwaltung des Systems ist die Übermittlung der von der Kommission angeforderten Angaben auf elektronischem Wege…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.