Erwägungsgrund 1 32009L0090
Es sollte sichergestellt sein, dass die Ergebnisse der Analysen, die die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten benannten Laboratorien zur Überwachung des chemischen Zustands von Gewässern gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2000/60/EG durchführen, von guter Qualität und vergleichbar sind. Die Norm EN ISO/IEC-17025 über allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien enthält geeignete internationale Standards für die Validierung der angewandten Analysemethoden.