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Der in Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2000/60/EG genannte Ausschuss wurde am 15. Mai 2008 konsultiert und gab eine befürwortende Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie der Kommission zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ab. Am 6. Juni 2008 übermittelte die Kommission den genannten Entwurf zur Kontrolle an das Europäische Parlament und den Rat. Das Europäische Parlament erhob innerhalb der gesetzten Frist keine Einwände gegen den Maßnahmenentwurf. Der Rat sprach sich gegen die Verabschiedung durch die Kommission aus und erklärte, die vorgeschlagenen Maßnahmen gingen über die in der Richtlinie 2000/60/EG vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus. Folglich verabschiedete die Kommission den Maßnahmenentwurf nicht und legte dem in Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2000/60/EG genannten Ausschuss einen geänderten Entwurf der betreffenden Richtlinie vor. Der Ausschuss wurde am 28. Januar 2009 zu dem genannten Entwurf konsultiert und gab eine befürwortende Stellungnahme ab.
Die Kommission sollte auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2000/60/EG prüfen, ob Änderungen der bestehenden…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2000/60/EG und des Artikels 2 der Richtlinie 2009/90/EG der…
Für den Fall, dass die Kriterien für die Genehmigung nicht länger erfüllt sind oder die Einhaltung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des…
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2000/60/EG eingesetzten Ausschusses —
Gemäß dem anlässlich der in erster Lesung erteilten Zustimmung zu der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 geäußerten Anliegen des Europäischen Parlaments und in…
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.