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Die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure, unter anderem des Eigentümers und des Betreibers ortsbeweglicher Druckgeräte, sollten im Interesse der Beförderungssicherheit und des freien Verkehrs klar definiert werden.
Der Eigentümer hat ortsbewegliche Druckgeräte so zu handhaben, lagern und zu befördern, dass die Übereinstimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte mit den in § 3…
Solange sich ortsbewegliche Druckgeräte in seiner Verantwortung befinden, gewährleistet der Eigentümer, dass durch die Lagerungs- oder Beförderungsbedingungen…
alle Wirtschaftsakteure, von denen sie ortsbewegliche Druckgeräte bezogen haben, und
Ist mit den ortsbeweglichen Druckgeräten ein Risiko verbunden, hat der Betreiber den Eigentümer sowie die Marktüberwachungsbehörden zu unterrichten, sobald ihm…
Die Wirtschaftsakteure sollten entsprechend ihrer Rolle in der Lieferkette dafür verantwortlich sein, dass ortsbewegliche Druckgeräte den…
Um die Sicherheit ortsbeweglicher Druckgeräte, die für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zugelassen sind, zu verbessern und den freien Verkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.