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Für Fahrzeuge, die überwiegend aufgrund ihres historischen Interesses betrieben werden und bei denen der Tag der Erstzulassung und/oder Typgenehmigung und/oder Inbetriebnahme vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen liegt, sollten die in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen und Verfahren nicht gelten.
Diese Richtlinie findet unbeschadet etwaiger vor dem 1. Juli 1994 erfolgter Nutzungshandlungen Anwendung.
Die Vorschriften und Verfahren dieser Richtlinie sollten nicht für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 gelten, bei denen der Tag der Erstzulassung und/oder…
Damit der Übergang von den bestehenden Richtlinien zu dieser Verordnung reibungslos vonstatten geht, sollte diese Verordnung erst einige Zeit nach ihrem…
Diese Richtlinie gilt nicht für — Schäden, die durch Emissionen, Ereignisse oder Vorfälle verursacht wurden, die vor dem in Artikel 19 Absatz 1 angegebenen…
Diese Richtlinie sollte nicht für ortsbewegliche Druckgeräte gelten, die vor dem maßgeblichen Datum für den Anwendungsbeginn der Richtlinie 1999/36/EG in…
Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollten unberührt bleiben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.