Erwägungsgrund 9 32010L0041
Diese Richtlinie sollte für selbständige Erwerbstätige und deren Ehepartner oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind — Lebenspartner gelten, wenn diese nach den Bedingungen des innerstaatlichen Rechts für gewöhnlich an der Unternehmenstätigkeit mitwirken. Die Arbeit dieser Ehepartner und — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind — Lebenspartner von selbständigen Erwerbstätigen sollte im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Situation anerkannt werden.