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Um den Besonderheiten der selbständigen Tätigkeit Rechnung zu tragen, sollten selbständig erwerbstätige Frauen und Ehepartnerinnen oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind — Lebenspartnerinnen von selbständigen Erwerbstätigen Zugang erhalten zu jeglichen bestehenden Diensten zur Bereitstellung einer zeitlich befristeten Vertretung, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ermöglichen, oder zu bestehenden sozialen Diensten auf nationaler Ebene. Der Zugang zu diesen Diensten kann als Alternative zu den Mutterschaftsleistungen oder als Teil davon gelten.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass selbständig erwerbstätige Frauen sowie Ehepartnerinnen und…
Schwangere selbständige Erwerbstätige und schwangere Ehepartnerinnen und — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind — schwangere…
Der Zeitraum, in dem selbständig erwerbstätigen Frauen sowie Ehepartnerinnen oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind —…
In Anbetracht ihrer Beteiligung an der Tätigkeit des Familienunternehmens sollten Ehepartner oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt…
Diese Richtlinie sollte für selbständige Erwerbstätige und deren Ehepartner oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind —…
Nach den Rechtsvorschriften verschiedener Mitgliedstaaten werden Zeiten der Unterbrechung der tatsächlichen Erwerbstätigkeit wegen Urlaubs, Arbeitslosigkeit,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.