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Um zu gewährleisten, dass Verwaltungsgesellschaften über einen angemessenen Kontrollmechanismus verfügen, sind eine ständige Compliance-Funktion und eine Innenrevisionsfunktion erforderlich. Die Compliance-Funktion sollte so ausgelegt sein, dass jedes Risiko, dass die Verwaltungsgesellschaft ihren Pflichten aus der Richtlinie 2009/65/EG nicht nachkommt, von ihr aufgedeckt werden kann. Die Innenrevisionsfunktion sollte darauf abzielen, die diversen Kontrollverfahren und administrativen Regelungen, die die Verwaltungsgesellschaft geschaffen hat, zu überprüfen und zu bewerten.
Zur Compliance-Funktion zählt auch die Beratung des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans in Bezug auf die Einhaltung der in Übereinstimmung mit dieser…
Versicherungsunternehmen müssen über ein wirksames internes Kontrollsystem verfügen, das mindestens Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, einen internen…
Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen müssen über eine wirksame interne Funktion auf dem Gebiet der internen Revision verfügen. Die interne…
Die Mitgliedstaaten schreiben Verwaltungsgesellschaften — soweit dies angesichts der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäfte sowie der Art und des…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Verwaltungsgesellschaften angemessene Grundsätze und Verfahren festlegen, anwenden und aufrechterhalten, die darauf…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften sicherzustellen, dass ihre Geschäftsleitung häufig, mindestens aber einmal jährlich, schriftliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.