Erwägungsgrund 14 32009L0065
Die Verwaltung von individuellen Anlageportfolios ist eine Wertpapierdienstleistung, die von der Richtlinie 2004/39/EG abgedeckt ist. Um einen einheitlichen Rechtsrahmen in diesem Bereich zu gewährleisten, ist es wünschenswert, die Verwaltungsgesellschaften, deren Zulassung auch diese Tätigkeit abdeckt, den Bedingungen der genannten Richtlinie für die Ausübung der Tätigkeit zu unterwerfen.