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Die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsprüfern des Master-OGAW und des Feeder-OGAW sollte es dem Wirtschaftsprüfer des Feeder-OGAW ermöglichen, alle relevanten Informationen und Dokumente zu erhalten, die er benötigt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Angesichts der besonderen Merkmale dieser Vereinbarung sollte sie die gleichen von den Artikeln 3 und 4 der Rom I-Verordnung abweichenden Kollisionsnormen vorsehen wie die Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW.
Wenn Master-OGAW und Feeder-OGAW unterschiedliche Wirtschaftsprüfer haben, so verlangen die Mitgliedstaaten von diesen Wirtschaftsprüfern den Abschluss einer…
Die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den Verwahrstellen des Master-OGAW und des Feeder-OGAW sollte es der Verwahrstelle des Feeder-OGAW…
Die in Artikel 62 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG genannte Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsprüfern von Master-OGAW und…
Da ein Feeder-OGAW im besten Interesse seiner Anteilinhaber handeln und vom Master-OGAW alle Angaben und Unterlagen erhalten können sollte, die er zur Erfüllung…
Aufgrund der besonderen Merkmale der Master-Feeder-Struktur müssen in der Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW Kollisionsnormen vorgesehen werden,…
In der Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW sollte den spezifischen Bedürfnissen des Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seiner Vermögenswerte in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.