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Die Mitteilung von Unregelmäßigkeiten, die die Verwahrstelle des Master-OGAW in Ausübung ihrer Aufgaben als Verwahrstelle gemäß dem innerstaatlichen Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates feststellt, dient dem Schutz des Feeder-OGAW. Deshalb sollte eine solche Mitteilung nicht verpflichtend sein, wenn die betreffenden Unregelmäßigkeiten keine negativen Auswirkungen auf den Feeder-OGAW haben. Wenn Unregelmäßigkeiten in Bezug auf den Master-OGAW negative Auswirkungen auf den Feeder-OGAW haben, sollte letzterer auch darüber informiert werden, ob und wie die Unregelmäßigkeiten behoben wurden. Die Verwahrstelle des Master-OGAW sollte deshalb die Verwahrstelle des Feeder-OGAW darüber informieren, wie der Master-OGAW die Unregelmäßigkeit behoben hat bzw. wie er sie zu beheben gedenkt. Ist die Verwahrstelle des Feeder-OGAW nicht davon überzeugt, dass die Lösung im Interesse der Anteilinhaber des Feeder-OGAW liegt, sollte sie dem Feeder-OGAW ihren Standpunkt unverzüglich mitteilen.
Die Verwahrstelle des Master-OGAW unterrichtet die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des Master-OGAW, den Feeder-OGAW oder — sofern zutreffend —…
Die in Artikel 61 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG genannten Unregelmäßigkeiten, die die Verwahrstelle des Master-OGAW in Ausübung ihrer Pflichten gemäß…
Die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den Verwahrstellen des Master-OGAW und des Feeder-OGAW sollte es der Verwahrstelle des Feeder-OGAW…
Da ein Feeder-OGAW im besten Interesse seiner Anteilinhaber handeln und vom Master-OGAW alle Angaben und Unterlagen erhalten können sollte, die er zur Erfüllung…
Werden die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des Master-OGAW über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Master-OGAW informiert oder stellen…
Die in Artikel 61 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG genannte Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen der Verwahrstelle des Master-OGAW und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.